Was sind für Sie die Vorteile als Wahlarztpatient/in?



  • Sie wählen den Arzt ihres Vertrauens
  • ausreichend Zeit fürs Gespräch
  • kurzfristige Termine
  • Möglichkeit der Zweitmeinung (second opinion)
  • nahezu keine Wartezeiten


Wahlärzte haben keinen gebundenen Vertrag mit einer Krankenkasse. Das bedeutet, sie erhalten für die jeweils erbrachte Leistung eine Honorarnote, die Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur direkten Rückvergütung auf Ihr Konto einreichen. 

Ein Teil davon (bis zu 80% des üblichen Kassentarifs je nach Kasse) wird Ihnen dann auf Ihr Konto rückerstattet.